Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 255f
§ 255f – Verordnungsermächtigung
Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen.
Kurz erklärt
- Die Bundesregierung legt das Sicherungsniveau vor Steuern fest.
- Dies geschieht durch eine Rechtsverordnung.
- Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
- Die Festlegung erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.
- Das Sicherungsniveau bezieht sich auf das jeweilige Jahr.